Sehr geehrte Damen und Herren, auch in der anhaltenden Corona-Krise steht Ihnen mein Notariat weiterhin zur Verfügung. Meine Mitarbeiter und ich sind bestrebt, für Sie notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen möglichst uneingeschränkt weiter zu ermöglichen. Damit dies gelingt, bitte ich Sie grundsätzlich um Beachtung der aktuell gültigen Pandemieregeln, die auch wir verpflichten uns einzuhalten. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite unserer Landesregierung über die aktuellen Vorschriften und Unterstützungsangebote. In meinem Notariat werden Vorkehrungen zum Infektionsschutz getroffen. Desinfektionsmittel, Aerosolschutz und Mund-Nase-Bedeckungen sind vorhanden bzw. werden benutzt. Abstand und Lüftungsintervalle werden eingehalten. Auf das Händeschütteln verzichten wir derzeit. Das Gebot der Stunde lautet Kontaktreduzierung. Daher sollten Sie Ihre persönliche Anwesenheit im Notariat so kurz wie möglich halten. Bitte nehmen Sie vorrangig per Telefon oder E-Mail mit uns Kontakt auf. Alle Sachbearbeiter sind telefonisch zu erreichen. Für umfangreiche Vorbesprechungen vereinbaren wir feste Telefontermine. Auch Video-Besprechungen können wir abhalten. Einen entsprechenden Link senden wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail zu. Ich bitte Sie, im Notariat nach wie vor einen Mund-und-Nasenschutz zu tragen und das Notariat nicht zu betreten, wenn Sie
Wären Sie demnach an einem Notarbesuch gehindert, rufen Sie uns bitte an und klären das weitere Vorgehen telefonisch ab. Beurkundungen mit mehr als fünf Personen können nur nach Rücksprache stattfinden. Für eine größere Anzahl an Urkundsbeteiligten finden wir eine sachgerechte Lösung. |
|||
AnmeldeformulareFür Ihre Anfrage zu den häufigsten notariellen Urkunden können Sie gerne auch auf folgende Anmeldeformulare zurückgreifen, die Sie ausgefüllt unter Angabe Ihrer Kontaktdaten wieder an mich zurückreichen, entweder ausgedruckt persönlich, per Post oder Telefax oder abgespeichert als PDF-Datei per E-Mail KaufverträgeÜbergabe/SchenkungVorsorgeErbrechtFamilienrechtEin Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung müssen in der Regel mit GesellschaftsrechtAllgemeines DatenerfassungsblattFür alle weiteren Fälle können Sie gerne das allgemeine Datenerfassungsblatt ausfüllen und Ihr Vorhaben individuell mitteilen. Darüberhinaus nehmen wir Ihre Anliegen selbstverständlich gerne auch persönlich entgegen. |
|||
Bei allen Rückfragen stehen Ihnen mein Team und ich gerne zur Verfügung. Ihr Notar Dr. Gunther Philippsen Östlicher Graben 24, 67269 Grünstadt Telefon: 06359 83041 Telefax: 06359 83043 E-Mail: notar.philippsen@notarnet.de |
|||